Neuigkeiten

Informationen der Gesamt MAV zum Tarifabschluss

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

am 26.01.2024 hat die Arbeits- und dienstrechtliche Kommission beschlossen, dass auch den Beschäftigten, die ihr Entgelt nach der Tabelle des TV-L erhalten (alle Mitarbeitenden, die nicht im Sozial- und Erziehungsdienst tätig sind) die Inflationsausgleichsprämie gezahlt wird.

Voraussetzung für die Zahlung ist, dass Beschäftigte, Auszubildende oder Praktikanten am 9. Dezember 2024 in einem Beschäftigungsverhältnis standen und zwischen 1. August und 8. Dezember mindestens an einem Tag Anspruch auf Entgelt bestanden hat.

Zunächst erhalten Vollzeitbeschäftigte eine Einmalzahlung von 1800 € (Teilzeitbeschäftigte erhalten die Summe anteilig ihres Beschäftigungsumfangs), Auszubildende und Praktikanten 1000 €.

Des Weiteren erhalten Mitarbeitende, die weiter in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, für die Monate Januar bis Oktober 2024 monatlich 120 € (Auszubildende und Praktikanten 50 €). Auch diese Summe erhalten Teilzeitbeschäftigte anteilig.

Die Inflationsausgleichsprämie wird abzugsfrei ausgezahlt.

Aus verwaltungstechnischen Gründen kann die Inflationsausgleichsprämie frühestens mit dem Märzentgelt ausbezahlt werden, inklusive der Nachzahlung für die Monate Januar und Februar.

Noch nicht in der ADK verhandelt wurde die Übernahme der Erhöhung der Entgelte im TV-L ab 01.11.2024. Hierzu muss der vollständige Tarifabschluss vorliegen. Die Redaktionsverhandlungen der Tarifparteien sind derzeit noch nicht abgeschlossen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ilka Müller

Was hat sich 2024 geändert

Neuregelung beim Kinderkrankengeld
Ab 1. Januar 2024 gibt es wichtige Neuerungen beim Kinderkrankengeld. Gesetzlich krankenversicherte Eltern werden nun sogar bis zu 15 Arbeitstage pro Kind (bislang 10 Arbeitstage), das jünger als zwölf Jahre ist, Kinderkrankengeld beziehen können, Alleinerziehende 30 Arbeitstage.

Telefonische Krankschreibung
Bislang war ja die telefonische Krankschreibung auf Atemwegserkrankungen beschränkt, ab 2024 werden alle Krankheitsbilder mit "absehbar nicht schwerem Verlauf" abgedeckt. Die Krankschreibung darf aber nicht mehr als fünf Tage umfassen.

Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 12.00€ auf 12.41€. Im Jannuar 2025 dann auf 12,82€

Bericht des Vorsitzenden bei der Mitarbeiterversammlung 20243

Fehler in der Uhrzeit Vollversammlung

Liebe Mitarbeitende,
ich möchte Sie im Namen der MAV Harzer Land darüber in Kenntnis setzen, dass der Zeitpunkt der Vollversammlung in der Einladung falsch genannt war.
Die Vollversammlung geht nicht um 14:00 sondern um 16:00 los
Termin: 20.11.23
16:00
Martin-Luther-Haus, Heidestr. 14 37412 Herzberg.
Der QR-code für die Online-Teilnahme bleibt gültig.

Einladung zur Vollversammlung

Liebe Mitarbeitende,
ich möchte Sie im Namen der MAV Harzer Land sehr herzlich zu unserer diesjährigen Vollversammlung einladen.
Termin:              20.11.23 16:00
Martin-Luther-Haus, Heidestr. 14 37412 Herzberg
Folgende Punkte stehen auf dem Programm:
Top 1    Begrüßung
Top 2    Grußwort der Superintendentin U. Schimmelpfeng
Top 3    Bericht
Top 4    Unterschied zw. TVöD, TVL, Sue
Top 5    Höhergruppierung in den Kitas
Top 6    Verschiedenes

Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Brömme